Der Raubkauf der Löwenstraße 24-30

Im Januar 1936 kaufte Heinrich Bauer die Doppelhäuser in der Löwenstraße 24/26 und 28/30 von Ernest Salis Fränckel für 160.000 RM. Fränckel war ein in Hamburg lebender Jude, in England geboren und mit einer englischen Staatsbürgerschaft. Er und seine Partnerin, Margarete Fränckel, waren im April 1938 nach England emigriert.

Wie kam es zum Raubkauf der Häuser in der Löwenstraße 24 – 30?

Mit dem Machtantritt der Nazi ab 1933 wurde der Antisemitismus auch Grundlage fürs staatliche Handeln. Als Stichworte standen z.B. 1933 der Rausschmiss jüdischer Menschen aus den öffentlichen, aber auch aus privaten Unternehmen, die Berufsverbote für jüdische Künstlerinnen und Künstler. Dazu kam die alltägliche Hetze in Form politischer Kampagnen der NSDAP, der SA und SS, aber auch der anderen bürgerlichen Parteien in Hamburg, die mit den Nazis kooperierten und den Senat bildeten, da die NSDAP nicht die absolute Mehrheit hatte.

Eine wichtige Änderung im Alltagsleben der Jüdinnen und Juden in Deutschland stellten die so genannten Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 dar. Als „Jude” wurde definiert, wer von mindestens drei “der Rasse nach volljüdischen” Großeltern abstammte. Zwischen Juden und Nichtjuden bestand das Verbot der Eheschließung und außerehelicher sexueller Beziehungen. Verstöße wurden als “Rassenschande” bestraft, jüdischen Ärzten wurde die Genehmigung zur Ausübung entzogen u.v.a.m. Insgesamt emigrierten zwischen 1933 und 1941 ca. 10 -12.000 jüdische Menschen aus Hamburg. Die größte Welle erfolgte nach der ersten Deportation der polnischer Juden aus Hamburg im Oktober 1938 und vor allem nach den November-Pogromen am 9./10. November 1938. Ihre Emigration aus Deutschland begann aber schon ab 1933.

Die Flucht der jüngeren Generation und auch der noch vermögenden Gemeindemitglieder in den  Jahren 1936 bis 1938 prägte verstärkt das Alltagsleben der jüdischen Community in Hamburg. Ein Beispiel war die Tochter von Ernest Fränckel aus der erste Ehe mit Tony Arnstedt: Ingeborg Fränckel verließ Deutschland am 24. Mai 1936 nach England, zusammen mit ihrem  Verlobten.

Die NS-Steuerbehörde verlangte von ihr eine “Reichsfluchtsteuern” von 220.000 RM, damit sie ausreisen konnte.

Um diese Summe zu bezahlen, verkaufte ihr Vater u.a. seine Immobilien in der Löwenstraße 24/26 und 28/30. Gleichzeitig erfolgte eine Schenkung an sie über 325.000 RM von Ernest Fränckel und über 30.000 RM durch Margarete Fränckel. Für ein Nutzungsrecht im Haus in der Reeperbahn 149 bezahlte er ihr auch noch eine Rente. Das Haus gehörte ursprünglich ihrer 1924 verstorbenen Mutter und danach ihr.

Die Rückerstattung nach 1945

Der Raubkäufer der beiden Häuser in der Löwenstraße24/26 und 28/30 war Heinrich Bauer. Er hatte am 30. Januar 1936 die in der Löwenstraße 24/26 und 28/30 für 160.000 RM gekauft.

Im Rückerstattungsverfahren ab 1949/1951 von Margarete Fränckel richtete sich der Antrag gegen die drei Kinder von Alfred Bauer, Marlies, Heike und Heinz Bauer sowie Alfred Bauer und Dora Wilhelmine Bartels, geborene Bauer.  Da die drei Bauer-Kinder waren zum Zeitpunkt noch nicht volljährig waren, trat Alfred als ihr gesetzlicher Vertreter in Erscheinung. 

Am 8. Februar 1950 wurde das Rückerstattungsverfahren gegen die Familie Heinrich/Alfred Bauer eröffnet und ein Sperrvermerk im Grundbuch der beiden Häuser eingetragen.

Staatsarchiv Hamburg, 314-15 F550B

Dora Bartels und Alfred Bauer wurde dies am gleichen Tag mitgeteilt.

Am 26. Februar 1951 wurde vor dem Landgericht ein Vergleich zwischen Margarete Fränckel und den Beklagten, Alfred Bauer und Dora Bartels, protokolliert. Vereinbart wurde eine Zahlung von 31.500 DM an Margarete Fränckel. Dabei muss man berücksichtigen, dass der Umrechnungskurs RM – DM 10:1 betrug.

Staatsarchiv Hamburg, 314-15 F550B

Im Verfahren vertrat der Anwalt der Familie Heinrich/Alfred Bauer, Dr. Ernst Feld, die Beklagten. Wie bereits in den anderen Rückerstattungsverfahren am Beispiel der Hoheluftchaussee 91/93 war die Linie des Unternehmens, dass der Verkauf des Häuser, so Feld am 10. Mai 1950 an das Landgericht Hamburg, auch ohne die Maßnahmen in der Nazi erfolgt wäre: „Es darf angenommen werden, dass die Veräußerung auch ohne den Nationalsozialismis und seine Verfolgungsmaßmahmen erfolgt wäre.“ 

Staatsarchiv Hamburg, 314-15 F550B

Um diese Vermutung belegen zu können, wurde davon gesprochen, dass nach Informationen der Familie Bauer „Herr Fränckel ständig an- und verkauft“ hätten und sie vermuten, dass Herr Fränckel weit vor dem Machtantritt mit Grundstücken gehandelt hätte. Das Heinrich Bauer damals 100.000 RM bar an Herrn Fränckel gezahlt hatte, empfand man nicht als ungewohnten Vorgang.

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